Preise_

Mein Behandlungshonorar orientiert sich an richterlichen Beschlüssen über eine angemessene und ortsübliche Vergütung von physiotherapeutischen Privatbehandlungen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat festgestellt, dass Heilbehandlungen generell mit dem 2,3-fachen VdaK-Satz (1,8-fachen VdaK-Satz für technische und passive Leistungen) angemessen vergütet sind (OLG Karlsruhe AZ 13 U 281/93).

Die von mir erhobenen Behandlungshonorare liegen unter dem 2,3-fachen Satz der VdaK-Kassen. Ich setze für eine Behandlung einen Zeitraum von 30 bis 45 Minuten an, die VdaK-Richtlinien sehen dagegen lediglich eine Dauer ca. 15 Minuten pro abrechenbarer Behandlung vor.

Die Kosten werden von den privaten Krankenversicherungen ganz oder zum größten Teil übernommen. Die Höhe der Erstattung hängt vom individuellen Vertragsabschluss ab.

Nähere Informationen: www.privatpreise.de.